Schlag auf Schlag BTTV zieht nach!

Jetzt geht es Schlag auf Schlag der Bayerische Tischtennis-Verband zieht nach! Nachdem wir eben schon berichtet haben das der Hessische Tischtennis-Verband die Saison annulliert , zieht der BTTV jetzt ebenso den Entschluss.
Unten findet ihr die Stellungnahme des Bayerischen Tischtennis-Verbandes.

Es wird spannend, was heute oder in den nächsten Tagen noch entschieden wird und welche Verbände da jetzt nachziehen werden.

Eins ist klar, dadurch das zwei Verbände den Abbruch schon entschieden haben, ist der Druck auf die anderen Verbände sehr groß.

Wegen der Verlängerung des Lockdowns und der wegen ungeklärter Hallenöffnungen sowie den Ferienzeiträumen geringen Anzahl an Terminen für den Mannschaftsspielbetrieb bis Juni 2021, hält das Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 die Fortsetzung eines Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich und hat deshalb folgende Festlegungen getroffen:

Entscheidung Spielbetrieb 2020/2021

  • Punktspielbetrieb Erwachsene und Nachwuchs
    Der Punktspielbetrieb gemäß WO A 11.2 im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich wird in allen Spielklassen des BTTV mit sofortiger Wirkung abgebrochen
     (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 5).
    Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 6); die Folgen dieser Entscheidung werden unter „Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021“ und „Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022“ erläutert.
    Zu den überregionalen Bundesspielklassen des DTTB ist noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen worden.
  • Punktspielbetrieb der Senioren
    Der Spielbetrieb für Seniorenmannschaften in Blockspieltagen auf Verbandsebene wird – weil es hierzu nur weniger Termine bedarf – bis Ende März 2021 weiterhin unterbrochen
     (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 4).
    Nach Möglichkeit sollen die Qualifikanten für die Senioren-Mannschaftsmeisterschaften auf Bundesebene – sobald es die Pandemielage und die gelockerten Einschränkungen zulassen – ab dem 1. April ermittelt werden. Hierzu werden die zuständigen Fachwarte Terminvorschläge erarbeiten.
  • Einzelmeisterschaften und Ranglistenturniere
    Weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben auf Bezirksebene (gemäß WO A 11.1), d.h. Meisterschaften, Ranglisten- und Qualifikationsturniere der Bezirke, finden in der Spielzeit 2020/2021 in keiner Altersgruppe mehr statt; sie werden ersatzlos gestrichen
     (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 8).
    Veranstaltungen oberhalb der Bezirksebene sollen nach Möglichkeit durchgeführt und hierzu ggf. terminlich verschoben werden. Sollten in den Bezirken (noch) keine Qualifikationsveranstaltungen zu Bayerischen Meisterschaften (in der jeweiligen Leistungs- oder Altersklasse) oder Ranglistenturniere auf Verbandsebene stattfinden bzw. stattgefunden haben, werden die Vorstände Sport und Jugend entsprechende Meldevorgaben veröffentlichen.
  • Turnierserie und Zusatzangebote
    Der Verband hofft auf einen Rückgang der Inzidenzzahlen und eine Öffnung der Sporthallen, damit unter entsprechenden Hygienemaßnahmen der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
    Sobald es die Rahmenbedingungen erlauben, wird der BTTV seine Turnierserie „BTTV Bavarian TT-Race 2021“ starten, insbesondere damit Spielerinnen und Spieler auch dann wieder aktiv dem Tischtennissport nachgehen können, wenn ihre eigene Halle noch keinen Spielbetrieb ermöglicht.
    Zudem arbeitet der Verband mit weiteren TT-Organisationen derzeit an einem Angebot für die Sommerzeit. Sobald hierzu konkrete Maßnahmen beschlossen wurden, informieren wir umgehend.

Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021

  • Weil die Spielzeit im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen und des Nachwuchses in allen Spielklassen des BTTV abgebrochen und für ungültig erklärt worden ist, werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen.
  • Es gibt durch den Beschluss zur Ungültigkeit der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und keine Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurückgezogenen Mannschaften“.
    Es wird quasi so getan, als ob die Spielzeit 2020/2021 nicht stattgefunden hätte.
  • Absolvierte Einsätze und entsprechende Spielerergebnisse von Spielern aus der Spielzeit 2020/2021 werden – auch wenn sie in einem Punktspielbetrieb erzielt wurden, der für ungültig erklärt wurde – gemäß WO E 3 (u.a. für die Berechnung der TTR-Werte) gewertet.
  • Weil der Bundestag des DTTB im November 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, gibt es unabhängig von der Anzahl der Einsätze der gemeldeten Spieler keine Neu-Erteilung von Reservespieler-Vermerken aus der Spielzeit 2020/2021 – und damit auch nicht zur Vorrunde 2021/2022.
    Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison 2020/2021 gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde wieder zu Stammspielern werden wollten, gab es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reichte in der Saison 2020/21 in der Vorrunde aus, wenn ein gemeldeter Reservespieler einmal im Einzel an einem Punktspiel seines Vereins teilgenommen hat. Anschließend durften und dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden.
  • Die Bestimmungen zur Berechnung der TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist. Der TTR-Wert bildet die Spielstärke ab, die nachvollziehbar mangels Trainierens und Spielens (dokumentiert über Ergebnisse in der Datenbank) abgenommen hat.
    Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine „Bestrafung“, sondern um die technische Umsetzung eines nachvollziehbaren Vorgangs.

Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022

  • Für die Spielzeit 2021/2022 erhalten alle Mannschaften, die nach Abschluss der Vereinsmeldung und zum Start der Spielzeit 2020/2021 verbindlich in die Ligenzusammenstellung eingeteilt worden waren, erneut das Startrecht in genau dieser Spielklasse.
    Mit der Vereinsmeldung kann von Mitte Mai bis 10. Juni 2021 – wie in den Vorjahren – dieses Startrecht wahrgenommen werden, es kann auch ein Spielklassenverzicht (Rückzug) oder eine Bereitschaft zum Spielen in der nächsthöheren Spielklasse gemeldet werden.
  • Sollte nach der Vereinsmeldung und der daraus resultierenden Ligeneinteilung 2021/2022 in einer Spielklasse die Sollstärke von (einer) Gruppe/n noch nicht erreicht worden sein, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften der Wettspielordnung F 3.4.8 aufgefüllt. Dabei werden alle Mannschaften berücksichtigt, die in der Ligenzusammenstellung der Spielzeit 2020/2021 in der Spielklasse direkt unterhalb verbindlich eingeteilt worden sind. Dies gilt auch für Mannschaften, die in der Spielzeit 2019/2020 durch Zurückziehen oder Streichen zur Saison 2020/2021 in diese Spielklasse eingeteilt worden sind.
  • Bei der Reihenfolge des Auffüllens während der Ligeneinteilung 2021/2022 gilt grundsätzlich die Wettspielordnung; allerdings werden wegen der speziellen Umstände zunächst alle Mannschaften mit Auffüllwunsch berücksichtigt, die während der Vereinsmeldung zur Spielzeit 2020/2021 einen Spielklassenverzicht vorgenommen hatten. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Spielklassenzugehörigkeit und Platzierung der Spielzeit 2019/2020 berücksichtigt.
  • Grundlage für die Auffüllregelung ist die Platzierung in der Spielzeit 2019/2020, wobei wegen des Abbruchs der Spielzeit im BTTV auch die in WO M 3.3.1 vorgesehene Quotientenregelung Anwendung findet.

Quelle: BTTV

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