Unter den Bundesländern ist Nordrhein-Westfalen mit Blick auf Lockerungen in der Coronakrise hervorgeprescht: Unter einem Höchstmaß an Eigenverantwortung und der Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneauflagen ist Training ab Montag dort wieder möglich, wo die Hallen dann auch schon geöffnet sind. Welche Abstands- und Hygieneauflagen das sind? Das hat der Westdeutsche Tischtennis-Verband (WTTV) in seinem Newsletter am Freitag bekanntgegeben, dem auch LSB-Wegweiser für Trainer sowie Vereine angehängt sind.

Die Gesundheit der Sportler, wie aller Menschen, habe absolute Priorität, betont der WTTV in seinem Schreiben. Die Vereine sollten neben der Beachtung aller Hygiene- und Abstandsregeln für sich klären, wie sie mit Personen umgehen würden, die laut Robert-Koch-Institut zur sogenannten Risikogruppe gezählt würden. 

Trainer und Betreuer im Nachwuchstraining wiederum sollten darauf achten, dass die Maßnahmen bereits mit Ankommen an der Sporthalle beachtet würden. Vor der Halle müssten die allgemein gültigen Abstandsregelungen eingehalten werden. Umkleideräume seien gesperrt, Kinder und Jugendliche müssten regelmäßig an ihre Verantwortung gegenüber Mitmenschen erinnert werden – eben selbst dazu beizutragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Zudem erklärt der WTTV, dass Sportler, die sich dafür entscheiden würden, den Trainingsbetrieb aufgrund der Risiken derzeit noch nicht aufzunehmen, hierdurch keine Nachteile erleiden dürften. 

Die 18 Regeln und sechs wichtigsten davon in der Übersicht
Auf der letzten Seite des Schreibens sind schließlich die sechs wichtigsten Regeln auf Bildern verdeutlicht: Das Abstandhalten (ggf. mit Mund-/Nasenschutz); das Desinfizieren der Hände, Bälle und Schläger; das Training in Einzelboxen und dass das Doppelspielen wie auch das Balleimer-/Robotertraining verboten und die Umkleide- und Waschräume gesperrt sind. 

Schon vorher listet der WTTV 18 Punkte auf, die zu beachten sind und die die sechs wichtigsten Regeln beinhalten (Vorgaben der Bundes- oder Landesregierung bzw. der örtlichen Kommune seien allerdings stets vorrangig zu betrachten!): 

  1. Ein Beginn der Trainings findet erst nach der offiziellen Freigabe von Sporthallen durch die Behörden statt. Eine der Sportanlage angeschlossene Gastronomie bleibt geschlossen.
  2. Es sind bei jedem Training Anwesenheitslisten zu führen, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können.
  3. Umziehen und Hygiene finden zu Hause statt, da es in den Sporthallen wegen Sperrung der Umkleideräume nicht möglich sein wird.
  4. Die Sanitäranlagen sind mit Flüssigseife und Papierhandtüchern sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet. Die Hygieneverordnungen der Kommunen werden umgesetzt; der Verein muss gegebenenfalls eigene Vorsorge treffen.
  5. Das Betreten der Sporthallen sowie der Tischaufbau finden mit einem gängigen Mund-/Nasenschutz und Handschuhen statt. Trainer/innen und Übungsleiter/innen sollten gegebenenfalls ständig den Mund-/Nasenschutz tragen. 
  6. Die Sportanlage ist einzeln zu betreten und es dürfen keinerlei Warteschlangen entstehen!
  7. Spiel am Tisch: Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 m zum Gegner/Partner eingehalten werden (Der Tisch ist 2,74 m * 1,525 m groß!). Doppelspiele sind also nicht möglich. Achten Sie auf den seitlichen Abstand zum nächsten Tisch. 
  8. Es sollen nur so viele Spieler/innen in der Halle sein, wie auch spielen können. Können sechs Tische mit dem nötigen Abstand (Einzelboxen, gegebenenfalls mit Gängen dazwischen) aufgebaut werden, so können zwölf Spieler/innen sowie ein/e Betreuer(in)/Trainer(in) in der Halle sein.
  9. Jeder spielt mit seinem eigenen Schläger (—> keine Leihschläger des Vereins!). 
  10. Es sind fest eingeteilte Trainingspaarungen mit eigenen Bällen vorzusehen (—> ein/e Spieler/in hat einen orangefarbenen Ball, sein/e Partner/in einen weißen; jede/r Spieler/in bringt nur seinen Ball ins Spiel).
  11. Es findet kein Seitenwechsel, keine Handshakes und kein Anhauchen des Balles statt; die Hand am Tisch abzuwischen, ist ebenfalls untersagt.
  12. Bei Wechsel der Trainingsgruppen erfolgt eine mindestens zehnminütige Pause. 
  13. Eine Desinfektion von Schlägern, Bällen und Tischen ist zu ermöglichen (—> Desinfektionsmittel sind bereitzustellen!). Die Trainer/innen desinfizieren vor der Einheit die Spielmaterialien (des Vereins).
  14. Es findet kein Roboter- und/oder Balleimertraining statt.
  15. Gesundheitssportkurse/Hobbygruppen, bei denen die meisten Teilnehmer/innen zur Risikogruppe gehören, sollten abgesagt werden.
  16. Trainer/innen, die zur Risikogruppe gehören, sollten nicht eingesetzt werden; auch alle anderen Trainer/innen sollen sich der erhörten Anforderungen in der Aufsichtspflicht etc. bewusst sein!
  17. Spieler/innen, die zur Risikogruppe gehören und trainieren möchten, sollten dies dem Verein schriftlich mitteilen. Diesen sind die getroffenen Maßnahmen mitzuteilen und sie müssen bestätigen, dass sie diese für ausreichend halten. 
  18. Bei minderjährigen Spieler(inne)n sollte das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Diesen sind die getroffenen Maßnahmen mitzuteilen und sie müssen bestätigen, dass sie diese für ausreichend halten.

     #easthome

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